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Augenarztpraxis Dr. Heidemann Trittau

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Sonderleistungen

Sonderleistungen oder IGeL= Individuelle Gesundheitsleistungen

Leistungen, die über das Leistungsspektrum des Kostenträgers hinausgehen, und deshalb vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Hierbei beschränken wir uns auf medizinisch sinnvolle Leistungen.
In gewissen Bereichen, z.B. in der Diagnostik des Glaukoms und der Erkrankungen der Netzhautmitte(Makulopathien) sind bildgebende Untersuchungen absolut "state of the art".Sie gehören international zum Standard.
Im Bereich  des Glaukoms  sind auch deutsche Gerichte der Ansicht ,dass sie zur Einschätzung des Glaukoms dazugehören. Dies ist unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen.
Im Bereich der Makuladiagnostik hingegen übernehmen viele Kassen die Kosten für die OCT(optische Kohärenztomografie), wenn eine registrierte Indikation festgestellt
wurde. Die Erstuntersuchung muss der Patient allerdings  selber bezahlen.

Glaukom-Früherkennungsuntersuchung

Zur Sehnervenkopfbeurteilung und Augendruckmessung ist nur ein Augenarzt in der Lage.
Betriebsärzte und Optiker haben dies nicht gelernt.
Die alleinige Augendruckmessung ist praktisch wertlos.

Preis: zusätzlich zur kassenärztlichen Leistung: z. Zt. 20 €

OCT= optische Kohärenz-Tomografie, d.h. Schnittbilduntersuchung der Netzhaut, des Sehnerven ung ggf  der Hornhaut

Die Untersuchung beruht auf dem gleichen Prinzip, dass bei der Ultraschall-untersuchung von ungeborenen Kindern eingesetzt wird, funktioniert jedoch nicht mit Ultraschall sondern mit Licht. Die Untersuchung ist völlig schmerzfrei und unbelastend. Hiermit ist es möglich, flüssigkeitsgefüllte Hohlräume und Membranen auf der Netzhaut zu sehen, die der Augenarzt mit bloßem Auge nicht sehen kann. Weiterhin ist es möglich, Schichtdicken der Netzhaut zu messen und im Verlauf zu verfolgen und so die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Behandlungen zu beurteilen.

Preis: zusätzlich zur kassenärztlichen Leistung: 105,50 Euro(Empfehlung des
Berufsverbands der Augenärzte)

Pachymetrie der Hornhaut:

Hornhautdickenmessung zur individuellen Beurteilung der Wertigkeit der Augendruckmessung. Der normale Augendruck liegt 8 und 21 mmHg.
 Bei einer dicken Hornhaut misst die Methode bis zu 6 mm zuviel, bei einer dünnen Hornhaut bis zu 6 mm Hg zu wenig. Bei einem Messergebnis von 20 mmHg könnte dies also in Abhängigkeit von der Hornhautdicke einen wahren Augendruckwert von 14-26 mmHg bedeuten. Im Hinblick auf das Risiko der Glaukomentstehung wäre eine dicke Hornhaut eher mit geringem, eine dünne eher mit höherem Risiko verbunden.

Preis: zusätzlich zur kassenärztlichen Leistung: 37 Euro, oder im OCT gratis enthalten

HRT = Heidelberg Retina Tomografie:

„Abtastung“ des Sehnervenkopfes, zeilenförmig mit einem fein gebündelten Laserstrahl, um im Computer ein dreidimensionales Bild der Aushöhlung des Sehnervenkopfes zu erzeugen. Der besondere diagnostische Wert liegt darin, dass bei Wiederholung der Untersuchung nach einer gewissen Zeit, z.B. einem Jahr, der Computer beide Bilder - das alte und das neue – übereinanderlegen kann. Hierbei lässt sich ein Verlust von Nervenfasergewebe, insbesondere bei Glaukompatienten oder bei Menschen mit erhöhtem Glaukomrisiko, deutlich sensibler feststellen als durch die klassische Beurteilung des Sehnervenkopfes durch den Augenarzt. Dies ermöglicht dem Augenarzt, auf einen beginnenden Nervenfaserschaden früher mit einer Behandlung zu reagieren, idealerweise bevor Gesichtsfeldausfälle entstehen.
Die HRT ist inzwischen weitgehend durch die OCT-Untersuchung des Sehnerven abgelöst worden, kann aber noch weiterhin sehr sinnvoll sein, wenn es darum gehen soll, aktuelle Befunde mit alten Vorbefunden zu vergleichen

Augenhintergrundsuntersuchung aus vorsorglichen Gründen:
•    zum Ausschluß von Netzhautablösungsvorstufen (=äquatoriale Netzhautdegenerationen), insbesondere zu empfehlen bei Kurzsichtigkeit.
•    zur Beurteilung der Netzhautmitte (=Makula), ob Anzeichen einer altersbedingten Degeneration (=AMD) bestehen.

Preis: zusätzlich zur kassenärztlichen Leistung: z. Zt. 23 €

Kontaktlinsenkontrolle:

Kontaktlinsenkontrolle von nicht medizinischen Kontaktlinsen.
Wenn bei uns neue Kontaktlinsen gekauft werden, wird der Preis für die Kontaktlinsen- Kontrolle auf den Kaufpreis angerechnet.
Preis: zusätzlich zur kassenärztlichen Leistung: z. Zt. 30 € bei 2 Kontaktlinsen / 25 € bei 1 Kontaktlinse

Tauglichkeitsgutachten:
•    Führerscheingutachten:
Wenn das Ergebnis des einfachen Sehtests nicht ausreichend ist – auch nicht mit optimaler Brille – oder wenn die Führerscheinbehörde aus anderen Gründen ein umfangreiches Gutachten verlangt. Preis: z. Zt. 80 €
•    Berufliche Tauglichkeitsgutachten z. B. für Bewerber für die Polizistenlaufbahn (PDV 300) Preis: je nach Aufwand (in der Regel unter 80 €)